§ 34a GewO – Wenn Fallbeispiele auf Paragrafen treffen

Die Sonne brennt auf ein geparktes Auto. Im Inneren sitzt ein Kleinkind. Die Fenster sind einen Spalt geöffnet. Würden Sie eingreifen?
Oder Sie beobachten einen Ladendiebstahl in einem Discounter. Was tun Sie? Ansprechen? Festhalten? Die Polizei rufen? Und vor allem: Was dürfen Sie als Sicherheitsmitarbeiter überhaupt?
Genau solche Situationen standen im Mittelpunkt unseres Workshops zur Sachkunde nach § 34a GewO. Anhand von Beispielen aus dem Sicherheitsalltag wurde verständlich erklärt, was man tun darf und wo die rechtlichen Grenzen liegen. Denn zwischen dem ersten Impuls und rechtssicherem Handeln liegen oft nur wenige Paragrafen. Themen wie Hausrecht, Jedermannsrechte, Notwehr und Notstand wurden nicht isoliert betrachtet, sondern dort, wo sie hingehören: in der Praxis des Sicherheitsgewerbes.
Ein besonderer Dank gilt unserer Dozentin Belinda Mehler. Mit ihrem fundierten juristischen Fachwissen gelang es ihr, selbst komplexe Gesetzesgrundlagen verständlich und greifbar zu machen. So wurden aus theoretischen Vorschriften konkrete Entscheidungen für den Berufsalltag.
Die wichtigste Erkenntnis des Tages: Im Sicherheitsdienst reicht es nicht zu wissen, dass man handeln darf. Man muss auch wissen, wann, wie und warum.
Praxisnahe Weiterbildung bei der GBB in Lichtenberg und Fürstenwalde – für angehende Sicherheitsmitarbeiter und Sicherheitskräfte in der Sicherheitsbranche. Von der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bis zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK). Wir bereiten Sie gründlich auf die Prüfungen vor.
Lassen Sie sich von uns beraten. Im Juli 2026 geht es mit einem neuen Kurs wieder los.
Ihre Ulrike Gutewort, Schulleiterin am Standort Lichtenberg
19.06.2026, Rubrik: Artikel, GBB-Aktuell, Kommentar schreiben,












