Arbeiten als Erzieher – auch als Quereinsteiger möglich!

Wer als Erzieher arbeiten möchte, muss in der Regel eine dreijährige Ausbildung absolvieren. Bei der GBB können Sie auch über die Nichtschülerprüfung den staatlichen Abschluss als Erzieher erhalten.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie über nachweisbare mehrjährige praktische Erfahrung im pädagogischen Bereich verfügen und im Besitz der allgemeinen Hochschulreife, einer Fachhochschulreife (Sozialwesen) oder einem mittleren Schulabschluss sind. Doch es gibt noch weitere Möglichkeiten!

Quereinstieg in Kindertageseinrichtungen

Wenn Sie als Quereinsteiger in einer Berliner Kita arbeiten möchten, ist es erforderlich, dass Sie sich vor Aufnahme einer derartigen pädagogischen Tätigkeit als »Quereinsteiger« anerkennen lassen.

Derzeit sind folgende Quereinstiegsmöglichkeiten umsetzbar:

Personen mit verwandtem pädagogischen Berufsabschluss

Als Quereinsteiger können Sie unter Fortbildungsauflagen direkt in einer Kindertageseinrichtung eingesetzt werden, wenn Sie über einen dem Erzieherberuf verwandten pädagogischen Berufsabschluss verfügen (vgl. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) und eine mindestens 6-monatige einschlägige Berufspraxis aufweisen. Bei Personen nichtdeutscher Muttersprache sind zusätzlich Sprachkenntnisse auf dem Qualifikationsniveau C1 (des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache) erforderlich.

Personen mit gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikation (§ 11 Abs. 3 Nr. 3 VOKitaFöG)

Auch Menschen mit nichtdeutscher Herkunftssprache können – falls der Nachweis einer sozialpädagogisch orientierten Berufsqualifikation in deren Heimatland erbracht werden kann – ihre Einsatzbefähigung auf Gleichwertigkeit prüfen lassen. Im Falle eines positiven Bescheides und belegbarer Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 können Sie als Fachkraft in Berliner Kitas zum Einsatz kommen.

Sonstige geeignete Personen nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 der VOKitaFöG

Sie wollen mit Kindern im Kitaeinrichtungen arbeiten, sind aber kein Erzieher und erfüllen die Voraussetzungen zum Absolvieren einer Qualifikation als Erzieher mit staatlichem Abschluss nicht? Dann können Sie sich bei der GBB als Fachkraft für Kinderbetreuung qualifizieren. Nach einem mindestens sechs Monate dauernden Praktikum in einer Kinderarbeitseinrichtung besitzen Sie dann die Befähigung zur Anstellung als »Sonstige geeignete Person nach § 11 Abs. 3 Nr. 3« in einer Berliner Kindertageseinrichtung. Ihre Tätigkeiten gleichen dann jenen eines Erziehers und sind auf den Personalschlüssel der Einrichtung voll anrechenbar. Sie müssen lediglich jährliche Fortbildungen im pädagogischen Bereich absolvieren.

Zu kompliziert? Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns an oder kommen Sie einfach mal bei uns vorbei. Wir freuen uns auf Sie!

 

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