Neues zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfahren Sie bei der GBB

Seit dem 1. Juli 2004 ist das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (kurz: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder RVG) in Deutschland die gesetzliche Grundlage der Abrechnung der Gebühren für Rechtsanwälte.

Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet, nach RVG abzurechnen, sofern nicht mit dem Mandanten eine besondere Honorarvereinbarung ausgehandelt wird.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt u. a.

  • das Gebührensystem
  • die Berechnungsformel für die Wertgebühren
  • anfallende Gebühren für dieselbe, verschiedene und besondere Angelegenheiten
  • Gebühren für außergerichtliche Beratung und Vertretung
  • Pauschalgebühren in Straf- und Bußgeldsachen für besondere Fälle
  • die Beiordnung von Anwälten, z. B. Pflichtverteidiger

Zum 01.08.2013 stand eine Änderung ins Haus. Die Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes brachte z. B. höhere Gebühren für anwaltliche Tätigkeit. Außerdem wurden einige Gebührentatbestände umstrukturiert. Der Anwalt kann z. B. seit August vergangenen Jahres bei der Bestimmung des Gebührenrahmens auf die Vermögensverhältnisse des Mandanten und das Haftungsrisiko abstellen, was bisher beides keine Berücksichtigung fand.

Sie wollen wissen, welche Änderungen die neue RVG-Gebührentabelle im Einzelnen mit sich bringt? Dies und mehr zum Thema können Sie bei der GBB erfahren – in einem unserer Kurse aus dem umfangreichen Modulsystem bei FlexiBil. Auf den Punkt gebracht. Individuell für Ihren Bedarf zusammengestellt. Flexible Bildung eben!
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PS: Die neue RVG-Tabelle ist natürlich auch im Internet verfügbar.

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