Schon gelesen? Berufliche Weiterbildung wird vom Staat mit der Bildungsprämie gefördert

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert über die »Bildungsprämie«. Seit 01.01.2010 gibt es mehr Förderung!

Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Sie macht die Weiterbildung bezahlbar und erweitert die individuellen Möglichkeiten im Beruf. So können Büroangestellte ein neues Computerprogramm erlernen oder ihre Fremdsprachenkenntnisse erweitern, Verkäufer lassen sich beraten, wie man kundenwirksamer arbeitet, Lehrer können sich in der IT-Branche fit machen oder neue Anregungen auf dem Gebiet der Methodik holen usw. Das sind ein paar Beispiele, wie sich die Bildungsprämie nutzen lässt.

Der Prämiengutschein ist ein Wertgutschein, mit dem Sie einen Teil Ihrer beruflichen Weiterbildung bezahlen. Er kann einmal im Jahr beantragt und bei dem Bildungsträger Ihrer Wahl eingelöst werden.
Die »Aktion Prämiengutschein« läuft noch bis November 2011.

Wer kann den Prämiengutschein beantragen?

Alle Erwerbstätigen mit einem derzeit zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 25.600 € (bzw. 51.200 € bei gemeinsamer Veranlagung) können den Prämiengutschein von bis zu 500 € beantragen. Definiert wird »erwerbstätig« so, dass alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Inhaber bzw. Teilinhaber von Unternehmen, wenn sie selbst im Unternehmen mitarbeiten, Selbstständige und Freiberufler in den Genuss eines Prämiengutscheins kommen können.

Die individuellen Fördervoraussetzungen müssen natürlich geprüft werden.
Dazu suchen Sie als erstes eine der bundesweiten Beratungsstellen auf nach dem Motto: Erst beraten lassen, dann zur Weiterbildung anmelden.

Wo finden Sie die Beratungsstellen?

Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie entweder über die kostenlose Hotline 0800 2623000 oder auf einer Übersichtskarte auf folgendem Webportal: www.Bildungsprämie.info

Welche Unterlagen müssen Sie zur Beratungsstelle mitnehmen?

Sie benötigen einen amtlichen Ausweis mit Foto, Ihren letzten Einkommensteuerbescheid oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers. Sind Sie kein deutscher Staatsbürger, dann vergessen Sie Ihren Nachweis über die Aufenthaltsgenehmigung nicht.

Wie lösen Sie den Prämiengutschein ein?

Die Beratungsstelle trägt auf Ihrem Prämiengutschein ein Weiterbildungsziel ein. Dazu erhalten Sie eine Übersicht der Bildungsträger, die entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen anbieten.
Sie buchen bei einem dieser Anbieter Ihren Kurs. Mit der Anmeldung geben Sie Ihren Prämiengutschein ab. Sie zahlen dann lediglich den verbleibenden Eigenanteil.

Achtung!

Falls Sie bereits zum Beratungsgespräch einen Weiterbildungsanbieter favorisiert haben, fragen Sie schon in der Beratungsstelle an, ob es dort noch freie Plätze gibt, denn Sie dürfen Ihren Gutschein nur für Bildungsanbieter nutzen, die von der Beratungsstelle darauf eingetragen wurden.

Buchen oder bezahlen Sie Ihre Weiterbildung erst, wenn Sie Ihren Prämiengutschein erhalten haben. Haben Sie vorher schon Ihre gewünschte Weiterbildung gebucht, darf dieser Ihnen der Prämiengutschein nicht mehr ausgestellt werden.

Der Prämiengutschein ist nach Ausstellung drei Monate gültig.

Reicht Ihnen das Geld für die Weiterbildung nicht, so enthält das neue Programm »Bildungsprämie« noch andere Varianten für Sie bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie

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