Drogen in der Weiterbildung?! Sachkenntnis über freiverkäufliche Arzneimittel

Einige unserer Teilnehmer leihen sich regelmäßig ihre Drogen in unserer Bibliothek aus. Drogen während einer Weiterbildung und dann noch zum Ausleihen? Keine Sorge, wir verstoßen keineswegs gegen gesetzliche Bestimmungen.

Vielmehr handelt es sich um einen harmlosen Spaß, den sich die Teilnehmer immer wieder gern mit uns gemeinsam machen.

Bei den vermeintlichen »Drogen« handelt es sich um getrocknete Heilkräuter, sogenannte »Teedrogen«. Meist werden diese für die Zubereitung von Tees genutzt, wie der Name schon sagt. Aber auch in Tinkturen, Extrakten und Einreibungen werden sie verwendet.

Die heilsame Wirkung vieler Pflanzen ist schon von alters her bekannt und wird in der modernen Welt zunehmend wiederentdeckt. Denken Sie nur an Baldrian – es gibt sicher kaum jemanden, der nicht weiß, dass diese Wurzel eine beruhigende Wirkung hat. Vielleicht fällt Ihnen auch Wermut ein, der als Tee von den Großmüttern gegen Magenbeschwerden getrunken wurde. Die Beschäftigung mit diesen Heilkräutern ist Teil des Themas »freiverkäufliche Arzneimittel«. Freiverkäufliche Arzneimittel sind solche Arzneimittel, für die keine Beratung durch einen Apotheker erforderlich oder vorgeschrieben ist. Sie dürfen außerhalb von Apotheken verkauft werden.

Einfache Störungen des gesundheitlichen Befindens können damit selbst behandelt werden. Solche Störungen können beispielsweise Erkältungen, leichte Magen-Darm-Beschwerden oder leichte Kreislaufbeschwerden sein. Die entsprechenden Tees, Vitaminpräparate und andere Mittel werden häufig in Drogeriemärkten, Reformhäusern, dem Lebensmitteleinzelhandel oder auch in Tierbedarfshandlungen verkauft. Auch für unsere vierbeinigen Hausgenossen sind solche freiverkäuflichen Arzneimittel nämlich verfügbar.

Viele dieser freiverkäuflichen Arzneimittel dürfen im Einzelhandel nur verkauft werden, wenn der Händler bzw. Verkäufer einen sogenannten Sachkenntnisnachweis bezüglich der freiverkäuflichen Arzneimittel besitzt. Für die Verkaufseinrichtungen sind deshalb Mitarbeiter und Bewerber besonders interessant, wenn sie den Sachkenntnisnachweis haben. Die Prüfung dazu wird bei der IHK abgelegt.

Bei der GBB empfehlen wir deshalb Interessenten an einer Weiterbildung im Verkauf häufig, sich auch in diesem Bereich zu qualifizieren. So kann man zum Beispiel den Kassenpass erwerben und das Wissen durch die Sachkenntnis zum Thema »freiverkäufliche Arzneimittel« ergänzen. In vielen Fällen verbessert die bestandene IHK-Sachkundeprüfung »freiverkäufliche Arzneimittel« die Chancen auf einen interessanten Job.

Sicher, es muss eine ganze Menge gelernt werden, aber der Aufwand lohnt sich. Manche der Kenntnisse sind auch zu Hause nützlich. Zu wissen, wie die verschiedenen Tees wirken, ist auch im privaten Bereich durchaus hilfreich.

Wir geben unseren Teilnehmern gern die Möglichkeit, sich mit diesem Thema im Allgemeinen und den »Drogen« im Besonderen zu beschäftigen. Nur, wenn die Büchse mit dem Baldrian geöffnet werden soll, bitten wir darum, möglichst nach draußen zu gehen. Der Geruch dieser Teedroge ist nahezu »umwerfend« …

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